Welchen brauchen Sie?
Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis – welcher ist für Sie zulässig?
Das hängt von Baujahr, Wohnungszahl und Zustand Ihres Gebäudes ab – und die Regeln ändern sich gerade. Damit Sie keinen Ausweis bezahlen, der für Ihr Gebäude gar nicht zulässig ist, prüfen wir das vorab für Sie.
Beruht auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre. Günstiger, schneller, ohne Begehung – wenn belastbare Verbrauchsdaten vorliegen und Ihr Gebäude die Voraussetzungen erfüllt.
Beruht auf einer Berechnung des Gebäudes (Bausubstanz, Dämmung, Heiztechnik), unabhängig vom Heizverhalten der Vornutzer. Enthält belastbare Modernisierungsempfehlungen – und ist für manche Gebäude vorgeschrieben.
Unsicher? Schildern Sie uns kurz Ihr Gebäude – wir sagen Ihnen, welcher Ausweis zulässig und sinnvoll ist. Bei Sanierungsplänen lohnt fast immer der Bedarfsausweis.
Gebäude schildernKurz erklärt
Was ein Energieausweis ist
Der Energieausweis bewertet die Energieeffizienz Ihres Gebäudes auf einer Skala von A bis H und ist bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung Pflicht. Bei Besichtigungen muss er vorgelegt, bei Vertragsabschluss übergeben werden.
Fehlt der Ausweis, ist er fehlerhaft oder wird er nicht rechtzeitig vorgelegt, drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Genau deshalb kommt es darauf an, dass der Ausweis fachlich korrekt erstellt ist – nicht nur schnell und billig.
Leistungsumfang
Was dazugehört
Der Bedarfsausweis umfasst mehr – das ist der fachliche Aufwand, der ihn vom durchgewunkenen Portal-Ausweis unterscheidet.
- Aufnahme Ihres Gebäudes (Bausubstanz, Dämmung, Fenster, Heiztechnik)
- Berechnung des Energiebedarfs nach anerkanntem Verfahren
- Einordnung in die Effizienzklasse
- Konkrete Modernisierungsempfehlungen
- Rechtssichere Ausstellung und Registrierung
- Prüfung und Auswertung Ihrer Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre
- Plausibilitätskontrolle der Daten
- Rechtssichere Ausstellung und Registrierung
Ablauf
So läuft es ab
Tempo ist hier ein echtes Argument – wir nennen nur Zeiträume, die wir auch halten.
- AnfrageKurze Angaben zu Ihrem Gebäude.
- VerbrauchsdatenSie senden uns die Daten der letzten drei Jahre.
- Prüfen & ausstellenWir prüfen, rechnen und stellen den Ausweis rechtssicher aus.
- Anfrage & TerminWir vereinbaren die Begehung mit Ihnen.
- Begehung vor OrtAufnahme Ihres Gebäudes durch uns persönlich.
- Berechnung & AusstellungWir bilanzieren das Gebäude und stellen den Ausweis aus.
Preise
Transparente Preise – ohne versteckte Kosten
Sehr günstige Online-Ausweise unter 70 € weisen häufig Mängel auf – die Verbraucherzentrale warnt ausdrücklich davor. Ein fehlerhafter Ausweis kann Sie im Verkaufsfall mehr kosten, als Sie gespart haben.
Wer wir sind
Rechtssicher ausgestellt, nicht ferndurchgewunken
Wir sind Mario und Enes – Energie-Effizienz-Experten mit abgeschlossenem Studium der Energie- und Gebäudetechnik, gelistet in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes. Wir stellen Ihren Ausweis fachlich korrekt aus und prüfen vorab, welcher für Ihr Gebäude zulässig ist – statt ihn aus der Ferne durchzuwinken.
Nächster Schritt
Ihr Ausweis zeigt Sanierungspotenzial?
Ein Bedarfsausweis macht sichtbar, wo Ihr Gebäude Energie verliert. Der nächste Schritt ist der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) – er zeigt, welche Maßnahmen sich lohnen und wie sie gefördert werden.
Welche Sanierung sich lohnt – und in welcher Reihenfolge.
Energieausweis anfragen
unverbindlich · transparenter Festpreis · Antwort innerhalb von 24 Stunden
Häufige Fragen
Was Eigentümer am häufigsten fragen
Brauche ich einen Bedarfs- oder einen Verbrauchsausweis?
Das hängt von Baujahr, Wohnungszahl und Zustand Ihres Gebäudes ab – und die Regeln werden gerade überarbeitet. Schildern Sie uns kurz Ihr Gebäude, dann sagen wir Ihnen, was zulässig und sinnvoll ist.
Wie lange ist der Energieausweis gültig?
Zehn Jahre ab Ausstellung. Danach ist er ungültig und kann nicht verlängert werden – es muss ein neuer ausgestellt werden.
Was passiert, wenn ich keinen (gültigen) Ausweis habe?
Bei Verkauf oder Vermietung muss der Ausweis vorgelegt werden. Fehlt er, ist er fehlerhaft oder wird er nicht rechtzeitig vorgelegt, drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro.
Brauche ich als Selbstnutzer einen Ausweis?
Nein – solange Sie nicht verkaufen, vermieten oder verpachten, besteht keine Pflicht.
Ändert sich 2026 etwas am Energieausweis?
Ja, die gesetzlichen Vorgaben werden derzeit überarbeitet (u. a. einheitliche EU-Effizienzskala). Wir stellen Ihren Ausweis nach der jeweils geltenden Rechtslage aus und beraten Sie zu den aktuellen Anforderungen.