Förderung · Fassadendämmung

Förderung für Ihre Fassadendämmung
in München – 15 bis 20 %.

Wir holen den BAFA-Zuschuss heraus und sorgen dafür, dass Ihre Dämmung die Förderbedingungen erfüllt – von der U-Wert-Prüfung bis zum Nachweis.

Worum es geht

Förderung ist möglich – aber kompliziert

Ein Formfehler oder der falsche Zeitpunkt, und das Geld ist weg. Wir sorgen dafür, dass Ihre Förderung sauber beantragt ist und Sie bekommen, was Ihnen zusteht. Sie kümmern sich um Ihr Vorhaben, wir um den Papierkram.

Förderung

15 %, mit iSFP 20 % über die BAFA

Die Dämmung der Außenwände wird über die BAFA (BEG Einzelmaßnahmen) mit 15 % der förderfähigen Kosten gefördert. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) steigt der Satz auf 20 %, und die förderfähigen Kosten verdoppeln sich von 30.000 € auf 60.000 € pro Wohneinheit. Förderfähig sind neben Material und Einbau auch Umfeldkosten wie das Gerüst.

15 %
BAFA-Grundförderung der förderfähigen Kosten
20 %
in Kombination mit einem iSFP (+5 % Bonus)
60.000 €
förderfähige Kosten je Wohneinheit mit iSFP

Voraussetzungen

Das muss für die Förderung erfüllt sein

Bestandsgebäude & MindestinvestitionBauantrag mindestens 5 Jahre alt, Mindestinvestition 2.000 € brutto.
U-Wert höchstens 0,20 W/(m²K)Die gedämmte Außenwand muss diesen Wert erreichen – strenger als das Gebäudeenergiegesetz.
Sonderregeln bei InnendämmungWärmedurchlasswiderstand ≥ 1,0 m²K/W plus Feuchteschutznachweis – relevant bei Denkmal oder Grenzbebauung.
Energie-Effizienz-Experte ist PflichtDie Einbindung eines EEE ist vorgeschrieben – das übernehmen wir.

Die richtige Reihenfolge

So läuft es ab – und an einer Stelle entscheidet sich alles

1
Beratung
Wir prüfen Vorhaben und Förderung
kostenlos
2
Antrag
Wir stellen den Antrag, bevor Sie beauftragen
3
Bewilligung
Sie warten die Zusage ab
4
Umsetzung
Jetzt beauftragen Sie den Fachbetrieb
5
Nachweis
Wir erstellen den Verwendungsnachweis
6
Auszahlung
Der Zuschuss kommt auf Ihr Konto

Der kritische Punkt zwischen Schritt 1 und 4: Wer einen Vertrag unterschreibt oder Material bestellt, bevor der Antrag gestellt ist, verliert die Förderung vollständig. Genau deshalb: erst sprechen, dann unterschreiben.

Was wir übernehmen

Den Papierkram machen wir

Die Fördermittelberatung ist hier eingebettet und im Erstgespräch kostenlos – kein separates Produkt.

Prüfung Ihrer FördermöglichkeitenWelche Programme und Boni für Ihr Vorhaben kombinierbar sind – kostenlos im Erstgespräch.
Technische Projektbeschreibung & AntragWir bereiten die Unterlagen vor und stellen den BAFA-Antrag – rechtzeitig vor der Beauftragung.
Fachliche Begleitung der MaßnahmeWir stehen während der Umsetzung als Energie-Effizienz-Experten bereit.
Verwendungsnachweis nach AbschlussDen technischen Nachweis für die Auszahlung erstellen wir für Sie.

Wer wir sind

Wir begleiten Ihr Vorhaben persönlich – von der Förderprüfung bis zum Nachweis

Mario und Enes, Energie-Effizienz-Experten von EVION Ingenieure aus München

Wir sind Mario und Enes – Energie-Effizienz-Experten mit abgeschlossenem Studium der Energie- und Gebäudetechnik, gelistet in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes für Wohn- und Nichtwohngebäude. Wir begleiten Ihr Vorhaben in München und Umgebung persönlich, von der Förderprüfung bis zum Verwendungsnachweis.

Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes BAFA-/KfW-förderfähige Leistungen

Nächster Schritt

Lassen Sie uns Ihre Förderung prüfen

Die Fassade ist oft nur ein Teil der Gebäudehülle. Sehen Sie sich verwandte Maßnahmen an – oder gehen Sie zurück zur Übersicht aller geförderten Schritte.

Dachdämmung ansehen

Die zweite große Hülle-Maßnahme – oft mit schnellem Effekt.

Zur Übersicht: Förderung & Umsetzung

Alle geförderten Einzelmaßnahmen auf einen Blick.

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Häufige Fragen

Was Eigentümer am häufigsten fragen

Wie hoch ist die Förderung für eine Fassadendämmung?

15 %, mit iSFP 20 % der Kosten, bei bis zu 60.000 € förderfähigen Kosten pro Wohneinheit.

Welchen U-Wert muss meine Fassade erreichen?

Höchstens 0,20 W/(m²K) für die Förderung – das ist strenger als das Gebäudeenergiegesetz.

Lohnt sich der iSFP zusätzlich?

Ja – er hebt den Satz auf 20 % und verdoppelt den Förderdeckel pro Wohneinheit.

Wann muss der Antrag gestellt werden?

Vor der Beauftragung des Handwerksbetriebs. Ein nachträglicher Antrag ist nicht möglich.